Pflegehilfsmittel
Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (Desin-
fektionsmittel, Unterlagen) zahlt die Pflegeversicherung bis zu 31 EUR pro Kalendermonat.
Die Kosten für technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebetten) werden ebenfalls übernommen. Bei solchen einmaligen Anschaffungen zahlen erwachsene Versicherte zehn Prozent der Kosten, höchstens aber 25 EUR. Bei Härtefällen brauchen die Versicherten nichts zuzuzahlen. Auch für geliehene Hilfsmittel entfällt eine Zuzahlung.
Der Hausnotruf gilt ebenfalls als ein Pflegehilfsmittel. Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Beschaffung dieses sinnvollen Instruments, welches Ihre Sicherheit zu Hause bei sachgemäßer Anwendung sehr steigert. Bei der Suche nach einem Anbieter hilft Ihnen Ihr Kundenberater gerne.
Wohnungsanpassung
Eventuell muss eine Wohnung umgebaut werden, damit der Pflegebedürftige selbstständiger leben kann oder die Pflege erleichtert wird. Die Bosch BKK bezuschusst solche Umbau-
ten mit bis zu 2.557 EUR je Umbau. Allerdings muss vorab ein Kostenvoranschlag durch die Pflegekasse genehmigt werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist außerdem, dass nicht andere Sozialleistungsträger für Umbaumaßnahmen zuständig sind.