Pflegegeld und -sachleistungen
Die Pflegeversicherung sieht für die Pflege im häuslichen Bereich verschiedene Leistungsangebote vor.
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn der Pflegebedürftige ohne professionelle Unterstützung versorgt wird. Je nach Pflege-
stufe bekommen Sie ab dem 1. Januar 2012 monatlich
- 235 EUR (Pflegestufe 1)
- 440 EUR (Pflegestufe 2)
- 700 EUR (Pflegestufe 3)
Soll die Pflege durch einen Pflegedienst erfolgen, mit dem Sie einen Vertrag über dessen Leistungen abschließen? Dann rechnet die Pflegekasse diese Sachleistung direkt mit dem Dienst ab. Hierfür wurden vom Gesetzgeber folgende monatlichen Höchstbeträge ab 01.01.2012 festgelegt:
- 450 EUR (Pflegestufe 1)
- 1.100 EUR (Pflegestufe 2)
- 1.550 EUR (Pflegestufe 3)
Bei anerkannt außergewöhnlich hohem Aufwand können für die Pflegestufe 3 auch bis zu 1.918 EUR erstattet werden.
In manchen Fällen wollen die Betroffenen Pflegegeld mit professionellen Sachleistungen kombinieren. Unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne dabei, diese so genannte Kombileistung zu berechnen.