Unterbrechung der häuslichen Pflege

 
Älteres Pärchen am Meer
Urlaubsvertretung für Pflegepersonen
Wenn die Pflegepersonen vorübergehend wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfallen, bezahlt die Pflegeversicherung eine sogenannte Verhinderungspflege als Vertretung.

Grundsätzlich sind die Aufwendungen auf den Betrag des anerkannten Pflegegeldes beschränkt. Im Einzelfall bezahlt die Versicherung ab dem 1. Januar 2012 bis zu 1.550 EUR im Jahr, wenn zusätzliche Aufwendungen wie z. B. Verdienstausfall der eingesprungenen Pflegeperson nachgewiesen werden. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die eigentliche Pflegeperson den Pflegebedürftigen seit mindestens sechs Monaten zu Hause betreut.

Kurzzeitpflege
Für eine vorübergehende vollstationäre Pflege (bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr) zahlt die Pflegeversicherung ab dem 01.01.2012 1.550 EUR. Diese Kurzzeitpflege kommt zum Beispiel nach schweren Operationen in Betracht, wenn der Aufenthalt des Pflegebedürftigen in der Wohnung noch nicht möglich ist, oder wenn sich die Pflegebedürftigkeit kurzzeitig verschlimmert.

Bei der Suche nach Angeboten für eine Kurzzeitpflege bzw. einer Vertretung für den Urlaub unterstützen Sie die Kundenberater der Bosch BKK gerne. Außerdem können Sie selbst im Internet recherchieren mit Hilfe des BKK-PflegeFinders.