Allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung

 
Älteres Pärchen am Meer
Wer pflegebedürftig wird – als Folge einer Erkrankung oder einer Behinderung – benötigt oftmals vielfältige Unterstützung. Die Bosch BKK hilft im Rahmen der Pflegeversicherung allen Versicherten und den pflegenden Angehörigen, mit dieser schwierigen neuen Situation zurechtzukommen.

Für alle Leistungen gilt, dass schon bei der Einführung der Pflegeversicherung davon ausgegangen wurde, dass es sich hierbei nur um eine Art „Teilkaskoversicherung“ handeln könne, also in der Regel auch von den Betroffenen selbst Kosten übernommen werden müssen.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich bisher daran, ob und inwieweit die Versicherten bei

  • Körperpflege (Grundpflege) 
  • Ernährung (Grundpflege)
  • Mobilität (Grundpflege)
  • hauswirtschaftlichen Arbeiten

Hilfe benötigen und wie viel Zeit für diese Arbeit aufgewendet werden muss.

Als pflegebedürftig gelten Personen, die

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
  • für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
  • in erheblichem Maße hilfsbedürftig sind,
  • und zwar auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Bei einem Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung beauftragt die Bosch BKK die Gutachter des MDK (Medizi-
nischer Dienst der Krankenversicherung). Von diesen wird mit dem Antragsteller und seinen Angehörigen ein Termin für eine Begutachtung vereinbart. In dringenden Fällen (z. B. bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus) erfolgt häufig eine Begut-
achtung nach Aktenlage.

Pflegenoten im Internet