Untersuchung und Vermeidung von Zahnerkrankungen Die Bosch BKK bezahlt für Versicherte, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Vertragsärzten
- zahnärztliche Untersuchungen
- Informationen zur Ernährung
- Zahnschmelzhärtung
- Mundhygiene in Kindergärten oder Schulen
(Gruppenprophylaxe)
Versicherte vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können sich einmal halbjährlich (Individualprophylaxe) untersuchen lassen. Für diese Versicherten übernimmt die Bosch BKK auch die Kosten der Fissuren-Versiegelung der hinteren Backenzähne.
Zahnärztliche Behandlung
Die richtige und regelmäßige Pflege ist das Beste, was Sie
für Ihre Zähne tun können. Für die zahnärztliche Behandlung haben Sie die freie Wahl unter allen zugelassenen Zahn-
ärzten. Wir übernehmen die vollen Behandlungskosten im Rahmen der vereinbarten Gebührenordnung. An erster Stelle steht dabei immer die Zahnerhaltung. Für den ersten Besuch eines Zahnarztes je Quartal ist eine Praxisgebühr von 10,- EUR zu entrichten - ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen (Bonus-Heft).
Kieferorthopädische Behandlung
Bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen, die das Kauen,
Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigen, übernimmt
die Bosch BKK für Versicherte, die zu Behandlungsbeginn
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zunächst
80 % der vertraglich vereinbarten Kosten; für das zweite und jedes weitere Kind in Behandlung 90 %. Der Vertragszahnarzt rechnet die kieferorthopädischen Behandlungskosten abzüglich des Versichertenanteils über die kassenärztliche Vereinigung mit der BKK ab. Nach erfolgreich abgeschlos-
sener Behandlung wird die Eigenbeteiligung von uns erstattet.
Zahnersatz
Die Bosch BKK beteiligt sich an den Kosten für
- Kronen
- Brücken
- Teil- oder Totalprothesen
mit den gesetzlichen Festzuschüssen.
Ihr Zuschuss erhöht sich, wenn Sie in den letzten fünf, bzw. zehn Kalenderjahren regelmäßige Zahngesundheits- untersuchungen (Bonusheft) nachweisen. Eine weitere Erhöhung ist bei Härtefällen möglich.