Rehabilitation & Kuren

 
Portrait einer liegenden Frau
Rehabilitation und Kuren  
Auch wenn zur vollständigen Wiederherstellung der Gesund-
heit Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind, können Sie sich auf uns verlassen.

Rehabilitationsberatung
Wir beraten Sie individuell und vertraulich. Bitte setzen Sie
sich bei allen Fragen zu Rehabilitation und Kuren mit uns in Verbindung. Vergleichbare Maßnahmen können auch durch andere Sozialversicherungsträger (z. B. Rentenversicherung) getragen werden.

Ambulante Reha-Leistungen
Wir übernehmen die Kosten für ambulante Rehabili-
tationsleistungen in Vertragseinrichtungen. Dazu gehören physikalische Therapien, wie Krankengymnastik, medi-
zinische Bäder, Massagen, etc. Ihre Zuzahlung beträgt
10,- EUR je Kalendertag.

Stationäre Reha-Maßnahmen
Für stationäre Reha-Maßnahmen in einer Rehabilitations-
einrichtung tragen wir die vollen Kosten. Dabei stimmen wir uns mit dem behandelnden Arzt und dem Medizinischen Dienst ab.

Für Versicherte über 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10,- EUR je Kalendertag an.

Ergänzende Reha-Maßnahmen
Wir übernehmen die Kosten für Sprach- und Beschäftigungs-
therapie, Belastungserprobung, Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht, wirksame und effiziente Patienten-
schulungsmaßnahmen für chronisch Kranke in Vertrags-
einrichtungen am Wohnort. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Ambulante Vorsorgeleistungen
Wir beteiligen uns an den Kosten für ambulante Vorsorge-
leistungen. Diese können am Wohnort oder in anerkannten Heilbädern und Kurorten durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die geologischen und klimatischen Besonderheiten des Kurortes für die Krankheitsverhütung wichtig sind.

Sie erhalten den gesetzlichen, höchstmöglichen Zuschuss von 13,- EUR täglich zu den Kosten für Unterkunft, Fahrtkosten und Kurtaxe. Für chronisch kranke Kleinkinder (Alter: 1 bis 5 Jahre) beträgt der Höchstzuschuss 21,- EUR täglich.

Wir übernehmen alle Kosten für badeärztliche Behandlung sowie für verordnete Leistungen. Sie zahlen nur die üblichen Zuzahlungen.

Stationäre Vorsorgeleistungen
Wir tragen die vollen Kosten in bestimmten Vorsorge-
einrichtungen. Dies stimmen wir mit dem behandelnden
Arzt und dem Medizinischen Dienst ab. Ihre Zuzahlung beträgt 
10,- EUR täglich.

Die Dauer ist auf drei Wochen begrenzt; eine Wiederholung ist nach frühestens vier Jahren möglich.

Für Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen für Mütter in Häusern des Müttergenesungswerkes oder ähnlichen Einrichtungen übernehmen wir die vollen Kosten. Ihre Zuzahlung beträgt 
10,- EUR täglich. Weiterhin übernehmen wir Kinderkuren, soweit sie medizinisch notwendig sind. Sie brauchen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Zuzahlung leisten.