Haushaltshilfe

 
Portrait einer liegenden Frau
Haushaltshilfe  
Kann der Versicherte oder sein Ehegatte wegen Krankheit oder einer stationären Maßnahme den Haushalt nicht weiterführen, erstattet die Bosch BKK die Kosten für eine Haushaltshilfe. Ihre Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag, mindestens jedoch 5,- EUR, höchstens 10,- EUR.

Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, behindert oder auf Hilfe angewiesen ist. Diese Voraussetzung entfällt, wenn der Versicherte nach einer stationären Maßnahme noch weiterer Schonung bedarf und der Arzt die medizinische Notwendigkeit dazu bescheinigt hat. In diesem Fall bewilligt die Bosch BKK Haushaltshilfe unbegrenzt.

Übernimmt der Ehepartner oder ein anderer Familienange- höriger die Haushaltsführung und muss dafür unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen, zahlt die Bosch BKK einen Betrag von bis zu 99,33 EUR pro Tag für den Verdienstausfall, abzüglich des Zuzahlungsbetrages.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Bosch BKK-Betreuungsbereich.