Auslandsreise

 
Portrait einer liegenden Frau
Sie fahren privat ins Ausland?  
Auch im Ausland brauchen Sie auf den Krankenversiche-
rungsschutz nicht zu verzichten. Durch Sozialversicherungs-
abkommen mit den meistbesuchten Urlaubsländern ist Ihr Krankenversicherungsschutz auch im Urlaub gewährleistet.

Bei einer Urlaubsreise im Europäischen Wirtschaftsraum (die Staaten der Europäischen Union, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen) und die Schweiz ersetzt die europäische Krankenversicherungs-
karte (EHIC = European Health Insurance Card) den Auslandskrankenschein in Papierform. Sie ist direkt auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte integriert. Für andere Staaten mit Sozialversicherungsabkommen,wie Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, die Türkei und Tunesien, gilt weiterhin der Auslandskrankenschein. Diesen können Sie bei uns anfordern.

Bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungs-
abkommen besteht (z. B. USA), ist der gesetzliche Kranken-
versicherungsschutz jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Außerdem können wir die Kosten eines notwendigen Rücktransports aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
nicht übernehmen.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer zusätzlichen privaten Reisekrankenversicherung.

Krank im Ausland?
Für den Fall, dass Sie während Ihrer Auslandsreise arbeits-
unfähig werden, informieren Sie bitte uns und Ihren Arbeit-
geber schnellstmöglich. Teilen Sie uns dabei bitte Beginn und Dauer der Krankheit sowie Ihre Urlaubsanschrift mit.

Fordern Sie vom ausländischen Arzt eine Arbeitsunfähig-
keitsbescheinigung an und senden diese bitte möglichst innerhalb einer Woche an uns. Sind Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland weiterhin arbeitsunfähig, informieren Sie bitte uns und Ihren Arbeitgeber.

Sie haben sich im Ausland behandeln lassen?
Dann erstatten wir Ihnen die Kosten der Behandlung in EU- bzw. EWR-Staaten bis zur Höhe der Kosten, die bei gleicher Behandlung in Deutschland entstanden wären.

Sie fahren beruflich ins Ausland?
Dann übernimmt Ihr Arbeitgeber alle Kosten, wenn Sie
krank werden. Das gilt auch für Ihre mitversicherten Familien-
angehörigen. Wir erstatten Ihrem Arbeitgeber dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland verrechnet werden.

In den einzelnen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen. Fragen Sie uns deshalb, wenn Sie eine geschäftliche Auslandsreise planen.