Ärztliche und Psychotherapeutische Behandlung
Als Mitglied der Bosch BKK wählen Sie unter den zugelas-
senen Ärzten und nicht-ärztlichen Psychotherapeuten einen Behandler Ihres Vertrauens aus. Bei Vorlage Ihrer Kranken-
versichertenkarte haben Sie Anspruch auf alle modernen Behandlungs- und Heilmethoden. Für den ersten Besuch eines Arztes je Quartal erhebt er eine Praxisgebühr von 10 EUR. Ausgenommen sind davon Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und die Schwangerschaftsvorsorge. Die Praxisgebühr entfällt bei Vorlage einer Überweisung.