Rente & Hinzuverdienst

 
Bootfahrendes Rentnerpärchen
"Wieviel kann ich bei der Rente dazuverdienen?"
Ab Vollendung des 65. Lebensjahres bestehen für Versi-
chertenrenten keine Einschränkungen. Bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist die allgemeine Hinzuverdienst-
grenze für Vollrenten von 365,00 Euro zu beachten. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann evtl. noch eine Teilrente gezahlt werden.

Beispiel:
"Ich bin Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Darf ich geringfügig hinzuverdienen?"
Ja, soweit das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Tätigkeit 365,00 Euro nicht überschreitet. Geringfügig ist eine Beschäf-
tigung zwar bis zu einem regelmäßigen monatlichen Arbeits-
entgelt von 400 Euro, diese 400 Euro-Grenze (Mini-Jobs) gilt jedoch nicht als Grenzwert für den rentenunschädlichen Hinzuverdienst. Selbständige Tätigkeiten dürfen – auch wenn sie nur geringfügig sind – nicht ausgeübt werden.