Wann besteht die Krankenversicherung?

 
Bootfahrendes Rentnerpärchen
Allgemeines  
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine Pflichtversicherung für alle Rentner und Rentenantragsteller, die eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt haben.

Vorversicherungszeit
Ihr gesamtes Erwerbsleben - von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Tag des Rentenantrags - wird in zwei Hälften geteilt.

In der zweiten Hälfte sind mindestens 90 Prozent dieses Zeitraums mit einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu belegen.

Bei Nichterfüllung der Vorversicherungszeit
Wird diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, besteht für
Sie keine Versicherungspflicht im Rahmen der KVdR. Wir empfehlen Ihnen Ihren Versicherungsschutz im Rahmen
einer freiwilligen Mitgliedschaft sicherzustellen.

Versicherungsbeginn
Die KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Renten-
antragstellung und besteht für die Dauer des Rentenbezugs. Wird Ihr Rentenantrag abgelehnt oder ziehen Sie Ihren Rentenantrag zurück, besteht die Mitgliedschaft nur für die Dauer des Rentenantragsverfahrens.

Pflegeversicherung
Sind Sie Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner geworden, besteht automatisch auch eine Mitgliedschaft in
der sozialen Pflegeversicherung. Beginn und Ende der Versicherung sind identisch mit denen der Krankenver-
sicherung. Ihre gewählte Krankenkasse ist zugleich auch
die zuständige Pflegekasse.

Die KVdR wird verdrängt, ist ausgeschlossen, oder tritt
nicht ein
  • solange eine sogenannte Vorrangversicherung vorhanden ist. Dies trifft dann zu, solange Sie beispielsweise in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Arbeiter oder Angestellter stehen. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld und die damit verbundene Kranken-
    versicherung verhindert den Eintritt der KVdR
  • sofern Sie während der Rentenantragstellung oder dem späteren Rentenbezug gleichzeitig eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit ausüben
  • solange Sie aufgrund eines anderen Tatbestandes (z. B. Beamtenverhältnis) krankenversicherungsfrei sind