So wechseln Sie Ihre Versicherung

 
Arbeitender Laborant
Überzeugen Sie sich selbst:
Jeder kann bei der Bosch BKK Mitglied werden, denn seit 1.1.1996 können sich Pflichtversicherte wie freiwillig Versicherte ihre Krankenkasse selbst aussuchen. Sie wollen wechseln? Kein Problem: Wir helfen Ihnen bei den nötigen Schritten. Was ist bei den einzelnen Versicherungsformen zu beachten? Wer heute Mitglied der gesetzlichen Kranken-versicherung ist, kann problemlos Mitglied bei der Bosch BKK werden. Dies gilt nicht nur für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bosch-Gruppe, sondern auch für Familien-angehörige, Freunde oder Bekannte und all diejenigen, die auch in der Krankenversicherung auf Qualität wie von Bosch setzen. Nur in Schleswig-Holstein und Bremen sind derzeit aus rechtlichen Gründen Mitgliedschaften nicht möglich.

Generell gilt:
Die Kündigung der bisherigen Krankenversicherung wird erst wirksam, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber innerhalb der Kündi-
gungsfrist die Mitgliedsbescheinigung der Bosch BKK vor-
legen. Sobald Sie bei uns einen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen, bekommen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber die Mitglieds-
bescheinigung unverzüglich zugesandt. Bedenken Sie auch: Wenn Ihre bisherige Kasse einen Zusatzbeitrag einführt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Kündigen Sie noch innerhalb des Monats, in dem der Zusatzbeitrag in Kraft getreten ist. Nach Ablauf des übernächsten Monats sind Sie dann bei der Bosch BKK versichert.