Arbeitnehmer-Beiträge

 
Arbeitender Laborant
Beiträge
Für die Finanzierung ihrer Leistungen erhält die Bosch BKK ab 2009 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. In den Fonds fließen die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie ein Steuerzuschuss des Staates. 

Den einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Kranken-
kassen legt die Bundesregierung fest. Seit dem 01.01.2011 beträgt er 15,5 %. Davon bezahlen die Arbeit-
nehmer 8,2 % und die Arbeitgeber 7,3 %. Berechnet wird der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung vom Bruttover-
dienst, höchstens jedoch von 3.825,00 Euro (2011: 3.712,50 Euro), der so genannten "Beitragsbemessungsgrenze".
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