Sie sind pflichtversichert,wenn Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen 2012 unter 50.850,- Euro (2011: 49.500,- Euro) liegen. In diesem Fall können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zur Bosch BKK wechseln. Die Bindungsfrist liegt nach einem Wechsel bei 18 Monaten.
Sie sind freiwillig versichert,
wenn Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen 2012 über 50.850,- Euro (2011: 49.500,- Euro) betragen. In diesem Fall können Sie ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende jederzeit zur Bosch BKK wechseln. Nach dem Wechsel haben Sie eine Bindungsfrist von 18 Monaten.
Familienversicherung
Folgende Personen genießen den vollen Versicherungsschutz der Bosch BKK ohne zusätzliche Beiträge. Das monatliche Gesamteinkommen darf 375,00 Euro (2011: 365,00 Euro) nicht übersteigen. Bei geringfügiger Beschäftigung beträgt die Einkommensgrenze 400,00 Euro.
- Ehegatten
- Kinder bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- Kinder bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag, wenn sie sich in nicht erwerbstätiger Schul- oder Berufsausbildung befinden
- Kinder ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
- Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied überwiegend unterhalten werden
- Pflegekinder und Kinder, die mit dem Ziel der Adoption in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind.