Jobben und studieren - das steht heute bei vielen Studenten auf der Tagesordnung und ist meist auch kein Problem. Es gibt jedoch ein paar Spielregeln in der Sozialversicherung, die für Sie von ganz besonderem Interesse sein dürften:
- Wenn Sie einen Nebenjob ausüben, benötigt Ihr Arbeit-geber immer eine Studienbescheinigung, die Sie im Uni-Sekretariat erhalten.
Komplett
sozialversicherungsfrei sind Studenten, die
- regelmäßig eine geringfügige Beschäftigung (kein Praktikum) ausüben, in der sie nicht mehr als 400 Euro verdienen. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt jedoch keine Rolle mehr (bislang 15 Stunden pro Woche).
Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts an die Krankenversicherung
und 15 % an die Rentenversicherung. In der Rentenversicherung können Sie zusätzlich einen Beitrag in Höhe
von 4,9 % einzahlen und daraus Leistungsansprüche erwerben.
Studenten, die BAföG beziehen, müssen jedoch eine Hinzuverdienstgrenze beachten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr zuständiges BAföG-Amt.
- eine kurzfristige Beschäftigung während der Vorlesungszeit aufnehmen, in der sie längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr tätig sind. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle. Bei dieser Art der Beschäftigung sind keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu bezahlen!