Familienversicherung
Haben Sie aus der Mitgliedschaft Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten/Lebenspartner Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung, benötigen Sie die Krankenversicherung der Studenten nicht!
Für die Familienversicherung ist Voraussetzung, dass
- Sie im Inland wohnen
- Sie selbst nicht krankenversichert sind
- Sie als Kind das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben. Absolvieren Sie ein freiwilliges soziales Jahr, haben Sie dann Anspruch auf eine Familienversicherung, wenn Sie kein Arbeitsentgelt für Ihre Tätigkeit erhalten. Darüber hinaus wird die Familienversicherung um die Zeit der Ableistung von gesetzlicher Dienstpflicht verlängert. Für Ehegatten gibt es keine zeitliche Begrenzung.
- Ihr Einkommen (ohne BaföG) monatlich 375,00 Euro (2011: 365,00 Euro) nicht übersteigt.
Keine Familienversicherung besteht aus der Versicherung eines Elternteiles, wenn der höher verdienende Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und sein monatliches Einkommen im Jahr 2012 über 4.237,50 Euro (2011: 4.125,00 Euro) liegt. In diesem Fall lassen Sie sich bitte von uns beraten.
Freiwillige MitgliedschaftEndet die Mitgliedschaft der Krankenversicherung der Studenten oder die Familienversicherung, können Sie die Versicherung bei unserer BKK unter bestimmten Voraus-
setzungen freiwillig fortsetzen. Den Antrag hierzu benötigen
wir innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der letzten Versicherung.
Soziale PflegeversicherungSind Sie als Studentin/Student familienversichert oder krankenversicherungspflichtig, so besteht gleichzeitig auch eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung bei der Bosch BKK. Im Falle der Familienversicherung ist diese sogar beitragsfrei.