Beitrag KrankenversicherungDer monatliche Beitrag zur Krankenversicherung für Studenten ist gesetzlich festgelegt und liegt seit Beginn des Sommersemesters 2011 bei 64,77 Euro.
Beitrag Pflegeversicherung
Für kinderlose Mitglieder liegt der Beitrag bei 2,2%. Diesen Zuschlag müssen Mitglieder entrichten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit Beginn des Sommersemesters 2011 13,13 Euro.
Für Studenten mit Kindern liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung seit dem Sommersemesters 2011 bei 11,64 Euro.
Wer nicht nachweist, dass er ein Kind hat, gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird, als kinderlos und muss den Beitragszuschlag in der sozialen Pflege-
versicherung zahlen. Geeignete Nachweise, die die Elternschaft des Mitglieds (als leibliche Eltern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern) belegen, sind beispielsweise Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch, der Kindergeldbescheid oder ähnliches.
Die Beiträge sind in der Regel für das gesamte Semester vor der Einschreibung bzw. Rückmeldung fällig. Unser Service für Sie: Sie haben die Möglichkeit - bei Erteilung einer Einzugser-
mächtigung - die Beiträge monatlich durch uns einziehen zu lassen. So einfach können Sie Zeit und Kosten sparen!
TIPP:
Nach dem BAföG kann ein Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geleistet werden.