Satzung

 
Kundenberaterin im Kundengespräch
Satzungen der Bosch BKK  
Bei rund 95 % der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben,
in welchem Umfang eine Leistungsübernahme erfolgen darf. Bei den restlichen 5 % haben die Krankenkassen einen gesetzlichen Spielraum. Diesen nutzt die Bosch BKK mit vielen Mehrleistungen.

Diese und noch weitere kassenindividuelle Bestimmungen sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse festge-
schrieben.

Sie finden die Satzung der Bosch BKK Krankenversicherung und die Satzung der Pflegeversicherung nebenstehend als Download. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Ihre Geschäftsstelle wenden.

Satzungsänderungen
Manche Regelungen bedürfen einer Änderung der Satzung. Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss sie vom Verwaltungsrat der Bosch BKK beschlossen und vom Bundesversicherungsamt genehmigt werden. Die aktuellen Satzungsnachträge finden Sie nebenstehend als Download. Alle Satzungsänderungen sind in der aktuellen Fassung der Satzung der Krankenversicherung und der Satzung der Pflegeversicherung eingearbeitet.