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Unbedenklichkeitsbescheinigung (elektronisch)

Unbedenklichkeitsbescheinigung (elektronisch)

Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden für öffentliche Aufträge oder unter anderem auch für die Haftungsfreistellung (Generalunternehmerhaftung) im Baugewerbe genutzt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Minijobber können Sie direkt bei der Minijob-Zentrale beantragen.

Bescheinigungsarten:

Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung:
In den letzten 6 Monaten wurden alle Beitragsnachweise und Zahlungen vollständig und rechtzeitig abgegeben und bezahlt.

Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Aktuell keinen offenen Beitragsrückstand, aber Probleme in den letzten 6 Monaten mit den Beitragsnachweisen oder/und der Zahlungen. Bei einer laufenden Stundungsvereinbarung gelten Sonderregelungen.

In beiden Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird auf jedem Fall die Anzahl der Beschäftigten auf der Bescheinigung angegeben.

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